Durch den Gesetzentwurf sollen unter anderem neue Impulse für einen stabilen und dynamischen Aufschwung gesetzt und durch zielgerichtete steuerliche Entlastungen die produktiven Kräfte der Gesellschaft gestärkt werden. Insgesamt enthält das Gesetz 14 Maßnahmen im Bereich des Steuerrechts die grundsätzlich ab dem Veranlagungszeitraum2010 oder für nach 2009 beginnende Wirtschaftsjahre gelten sollen.
<em>Familienförderung</em>
Das Kindergeld wird zum 01.01.2010 um 20 € pro Kind erhöht. Damit gibt es für das 1. und 2. Kind je 184 € und für das 3. Kind 190 €. Korrespondierend zur Erhöhung des Kindergeldes werden auch die Freibeträge angepasst. Ab 2010 steigt der Kinderfreibetrag pro Sprössling um 884 € auf 7.008 €. Hierzu wird der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes von 1.932 auf 2.244 € angehoben und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 1.080 auf 1.260 € pro Elternteil angehoben.
Kinderfreibeträge wirken sich im Regelfall erst bei einem Grenzsteuersatz von 31,5 % aus und damit erst bei einem zu versteuernden Elterneinkommen ab 60.000 € (für Singles die Hälfte).
<em>Geringwertige Wirtschaftsgüter GWG</em>
Durch das Unternehmensteuerreformgesetz wurden ab dem 01.01.2008 der so genannte Sammelposten und die Poolabschreibung eingeführt. Wirtschaftsgüter bis 150 € Anschaffungskosten sind sofort als Betriebsausgabe abziehbar - Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1.000 € netto sind in einem Sammelposten abzubilden und auf 5 Jahre abzuschreiben. Ab dem 01.01.2010 soll bei den Gewinneinkünften ein Wahlrecht eingeführt werden: Die Sofortabschreibung für GWG bis 410 € netto soll alternativ bis zur Höhe von 150 € möglich sein. Für Wirtschaftsgüter deren Wert 150 € übersteigt ist ein laufendes Verzeichnis zu führen. Die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150,01 € und 1.000 € gilt nur, wenn die Sofortabschreibung für GWG bis 150 € gewählt wird. Die Neuregelung ist erstmals bei Wirtschaftgütern anzuwenden, die nach dem 31.12.2009 angeschafft, hergestellt oder ins Betriebsvermögen eingelegt werden.
Das Wahlrecht ist einheitlich für das entsprechende Wirtschaftsjahr auszuüben.
<em>Zinsschranke</em>
Die Regelungen zur Zinsschranke sind durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 eingeführt worden.
Zinsaufwendungen sind seitdem nur noch in Höhe des Zinsertrages desselben Wirtschaftsjahres als Betriebsausgaben abziehbar - darüber hinaus nur bis zur Höhe von 30 % des um die Zinsaufwendungen erhöhten und um die Zinserträge verminderten maßgeblichen Gewinns. Zinsaufwendungen die nicht abgezogen werden dürfen, sind in die folgenden Wirtschaftsjahre vorzutragen. Die Freigrenze bei der Zinsaufwendung beträgt 1 Mio. € - das bedeutet, dass Zinsaufwendungen erst ab Überschreiten dieser Grenze nicht abzugsfähig sind.
Durch das Bürgerentlastungsgesetz wurde die Freigrenze von 1 Mio. € auf 3 Mio. € für die Wirtschaftsjahre 2008 und 2009 angehoben. Diese zeitliche Befristung wird nun aufgehoben. Die Freigrenze von 3 Mio. € gilt nun also dauerhaft. Rückwirkend ab dem Jahr 2007 wird für einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren ein Vortrag des EBITDA eingeführt. Des Weiteren wird die Escape-Klausel für Konzerne überarbeitet.
<em>Mantelkauf</em>
Bei Anteilsübertragungen kommt es seit dem 01.01.2008 zu einem partiellen oder vollständigen Wegfall von Verlusten und Verlustvorträgen bei einer Körperschaft, wenn innerhalb von 5 Jahren ein schädlicher Beteiligungserwerb von 25 % bzw. mehr als 50 % der Anteilsrechte erfolgt.
Diese Beschränkung beim Verlustübertrag wurde für 2008 und 2009 ebenfalls im Rahmen des Bürgerentlasstungsgesetzes durch eine Sanierungsklausel entschärft. Diese Sanierungsklausel wird nun voraussichtlich zeitlich unbeschränkt fortgeführt. Des Weiteren soll innerhalb verbundener Unternehmen bei Anteilsübertragungen wieder der Abzug von Verlusten zugelassen werden.
<em>Gewerbesteuer</em>
Durch das Unternehmensteuerreformgesetz sind ab 2008 bei der Gewerbesteuer erweiterte Hinzurechnungsvorschriften von Zinsen, Mieten, Pachten, Leasing- und Lizenzgebühren zur Bemessungsgrundlage eingeführt worden - wobei es einen Freibetrag von jährlich 100.000 € gibt. Bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen wird der Finanzierungsanteil bei Mieten und Pachten für unbewegliche Wirtschaftsgüter von bisher 65 % auf 50 % herabgesetzt.
Die Herabsetzung tritt zum Erhebungszeitraum 2010 in Kraft.
<em>Umsatzsteuer</em>
Der Umsatzsteuertarif wird für Beherbergungsleistungen im Hotel und Gaststättengewerbe von 19 % auf 7 % ermäßigt. Das betrifft sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen. Dies gilt also auch für Ferienwohnungen.
Der neue ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt ab dem 01.01.2010. Bitte passen Sie Ihre Buchhaltung entsprechend an.
<em>Erbschaftsteuertarif</em>
Die Steuerbelastung in der Steuerklasse II (Geschwister, Geschwisterkinder, Onkel, Tante) sinkt ab 2010 durch einen neuen Steuertarif auf 15 bis 43 %. (bisher 30 bis 50 %). Damit soll die drastische Tariferhöhung durch die Erbschaftsteuerreform abgemildert werden.
<em>Unternehmensnachfolge</em>
Die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge im Wege der Schenkung oder Erbschaft werden krisenfest ausgestaltet. Durch die Erbschaftsteuerreform 2009 wurde dem Betriebsnachfolger ein unwiderrufliches Wahlrecht eingeräumt. Er muss mit Abgabe der Steuererklärung wählen, ob er eine Verschonung zu 85 % oder zu 100 % des begünstigten Betriebsvermögens in Anspruch nehmen will.
85 % des begünstigen Vermögens bleiben steuerfrei, wenn:
▫ das Unternehmen 5 Jahre fortgeführt wird ( bisher 7 Jahre)
▫ die Lohnsumme am Ende des Zeitraumes nicht unter 400 % der Ausgangssumme gesunken ist (alt
650 %). Dies gilt nur für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten (bisher 10 Beschäftigte).
▫ das unschädliche Verwaltungsvermögen max. 50 % beträgt.
100 % des begünstigten Vermögens bleiben steuerfrei, wenn:
▫ das Unternehmen 7 Jahre fortgeführt wird ( bisher 10 Jahre)
▫ die Lohnsumme am Ende des Zeitraumes nicht unter 700 % der Ausgangssumme gesunken ist (alt
1.0 %). Dies gilt nur für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten (bisher 10 Beschäftigte).
▫ Das unschädliche Verwaltungsvermögen max. 10 % beträgt.
Die Erleichterungen gelten für Erbschaften und Schenkungen nach dem 31.12.2009.
<em>Grunderwerbsteuer</em>
Die Umstrukturierung von Unternehmen wird durch eine Konzernklausel erleichtert. Gemeint ist damit, dass Grundstücks- und Anteilsübertragungen im Rahmen bestimmter betrieblicher Umstrukturierungen von der Grunderwerbsteuer befreit werden, wenn sich die Beteiligungsverhältnisse mittelbar nicht verändern. Wenn es sich um einen Vorgang im Rahmen des Umwandlungsteuergesetzes handelt werden zukünftig die Vorgänge grunderwerbesteuerlich begünstigt.
Energiesteuer
Da der Absatz von reinen Biokraftstoffen aufgrund eines Nachfragerückgangs stark zurückgegangen ist, kommt es in den Jahren 2010 bis 2012 zum Verzicht auf die gesetzlich vorgesehene Reduzierung der Steuerentlastungssätze für Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff.
Die schwarz-gelbe Koalition möchte insgesamt in den nächsten Jahren die Bürger um 24 Mrd. € entlasten. Der Koalitionsvertrag enthält aus diesem Grund noch weitere zahlreiche Maßnahmen.