Was ändert sich 2020?
Veröffentlicht im März 2020
Alle Jahre wieder zum Jahresanfang ändert sich einiges im Steuerrecht. Hier ein kleiner Überblick über die wichtigsten Änderungen:
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel wurde vor etwa 5 Jahren veröffentlicht und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag steigt auf 9.408 € (bisher 9.168 €). Einkommensteuer wird also erst ab einem Einkommen von über 9.408 € fällig. Parallel zum Grundfreibetrag steigt auch der Kinderfreibetrag von 7.620 € auf 7.812 € pro Jahr und Elternpaar.
Umzugskosten
Für beruflich bedingte Umzüge, die ab dem 01. März 2020 abgeschlossen werden gelten die folgenden Pauschalen:
Für Ledige 820 €, Für Verheiratete 1.639 € und für jedes weitere Haushaltsmitglied 361 €
Der Höchstbetrag liegt bei 2.066 €. Selbstverständlich können anstatt der Pauschalen auch die Einzelkosten geltend gemacht werden.
Verpflegungspauschale
Die Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen erhöhen sich:
Bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden können zukünftig 14 € steuerfrei ersetzt werden – bei einer Abwesenheit von 24 Stunden 28 €. Für den An- und Abreisetag können zukünftig ebenfalls 14 € geltend gemacht werden.
Wir bitte um entsprechende Beachtung.