Was ändert sich 2020?

Alle Jahre wieder zum Jahresanfang ändert sich einiges im Steuerrecht. Hier ein kleiner Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 5 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag steigt auf 9.408 € (bisher 9.168 €). Einkommensteuer wird also erst ab einem Einkommen von über 9.408 € fällig. Parallel zum Grundfreibetrag steigt auch der Kinderfreibetrag von 7.620 € auf 7.812 € pro Jahr und Elternpaar.

Umzugskosten

Für beruflich bedingte Umzüge, die ab dem 01. März 2020 abgeschlossen werden gelten die folgenden Pauschalen:

Für Ledige 820 €, Für Verheiratete 1.639 € und für jedes weitere Haushaltsmitglied 361 €

Der Höchstbetrag liegt bei 2.066 €. Selbstverständlich können anstatt der Pauschalen auch die Einzelkosten geltend gemacht werden.

Verpflegungspauschale

Die Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen erhöhen sich:

Bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden können zukünftig 14 € steuerfrei ersetzt werden – bei einer Abwesenheit von 24 Stunden 28 €. Für den An- und Abreisetag können zukünftig ebenfalls 14 € geltend gemacht werden.

Wir bitte um entsprechende Beachtung.

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