Meldung zur Sozialversicherung – Mini-Jobber

Um die Meldung zur Sozialversicherung als Arbeitgeber korrekt erstellen zu können, hat der Arbeitgeber unter anderem festzustellen, ob eine versicherungsfreie oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 13 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Zu Beginn der Beschäftigung ist aus diesem Grund eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vorzunehmen. Zu dieser Beurteilung gehört auch, dass der Arbeitnehmer Auskunft über eventuelle Vorbeschäftigungen oder parallel ausgeübte Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern gibt. Der Arbeitgeber hat die für eine evtl. bestehende Versicherungsfreiheit maßgebenden Angaben über den Beschäftigten zu den Lohnunterlagen zu nehmen.

Bitte beachten Sie:
Seit dem 01.01.2011 gehört hierzu zwingend eine Erklärung des kurzfristig Beschäftigten über weitere kurzfristige Beschäftigungen im Kalenderjahr bzw. eine Erklärung des geringfügig entlohnten Beschäftigten, über weitere Beschäftigungen.

Diese Artikel könnten Sie interessieren
Mindestlohn 2024: Wichtige Änderungen für Arbeitgeber und Minijobber

Der gesetzliche Mindestlohn erfährt 2024 eine Anhebung von über 3 %, die weitreichende Auswirkungen auf Arbeitgeber, Arbeitnehmer und insbesondere Minijobber haben wird. In diesem Beitrag erörtern wir die wichtigsten Änderungen und deren Bedeutung.

» Weiterlesen

Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht

Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.

» Weiterlesen

Drittes Entlastungspaket - Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber haben die Möglichkeiten erhalten, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Das sieht die sog. Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung laut einer Mitteilung vom 28.09.2022 auf den Weg gebracht hat. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31.12.2024 befristet.

» Weiterlesen