Neues beim Übungsleiterfreibetrag und der Ehrenamtspauschale

Mit dem „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“ das am 01. Februar 2013 vom Bundestag beschlossen wurde, soll das Ehrenamt in Deutschland weiter gefördert werden. Der Bundesrat hat am 01. März 2013 dem Gesetz ebenfalls zugestimmt, so dass die Änderungen nun in Kraft treten.

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Was ändert sich im Einzelnen?

Die Anhebung des Übungsleiterfreibetrages und der Ehrenamtspauschale treten rückwirkend zum 01. Januar 2013 in Kraft. Die weiteren Änderungen treten zum 01.04.2013 bzw. zum 01.01.2014 in Kraft.

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