Antrag auf Mütterrente stellen!

Seit dem 01. Juli 2014 ist die „Mütterrente“ in Kraft.

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Seit dem 01. Juli 2014 ist die „Mütterrente“ in Kraft. Die Mütterrente betrifft alle Mütter, die Ihre Kinder vor 1992 geboren haben – nach der neuen Regelung werden für vor 1992 geborene Kinder zwei Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.

 

<br>Sie beziehen bereits Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung?

Sie beziehen keine Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung?

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