Bundeskabinett beschließt Rentenerhöhung

Zum 1. Juli steigen die Renten in Ostdeutschland um 3,91 Prozent, in Westdeutschland um 3,18 Prozent.

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Die Erhöhung ergibt sich vor allem aus der weiterhin guten Entwicklung auf dem Arbeits-markt und den steigenden Löhnen. Die Löhne sind im Westen im Vergleich zu 2017 um 2,39 Prozent gestiegen – im Osten um 2,99 Prozent.


Die gute Nachricht: Auch für die Landwirtinnen und Landwirte verändern sich die Renten-bezüge – Der allgemeine Rentenwert beträgt für Landwirtinnen und Landwirte im Westen ab dem 01.07.2019 15,26 € im Osten 14,70 €.

Für die neuen Bundesländer gilt zum zweiten Mal die 2017 gesetzlich beschlossene Ost-West-Rentenangleichung. Der aktuelle Rentenwert (Ost) wird so angepasst, dass er mindestens die gesetzlich festgelegte Angleichungsstufe von 96,5 Prozent des Westwerts erreicht.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. 30.4.2019

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