Neue Hofabgabeklausel! Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Veröffentlicht im März 2016
Mit Wirkung zum 1. Januar 2016 sind einige Erleichterungen im Hinblick auf die Problematik der Hofabgabe in Kraft getreten.
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Die bisherige Regelung über die Alterssicherung der Landwirte sah vor, dass der Landwirt seinen Betrieb abgeben muss, wenn er eine Alters-, Erwerbsminderungs-, oder Hinterbliebenenrente aus der Alterskasse für die Landwirte beziehen wollte. Diese Regelung wird in der Praxis immer wieder rege diskutiert und beanstandet. Die große Koalition hat sich nun im Rahmen der Hofabgabeklausel auf einige Erleichterungen verständigt, die zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten sind.
Die vier wichtigsten Änderungen im Überblick: