Countdown für die Grundsteuer
Veröffentlicht im Februar 2015
Der Bundesfinanzhof hält die Grundsteuer für verfassungswidrig! –dies ist neben der Erbschafts-und Schenkungssteuer das nächste Verfahren wo Ungemach droht.
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Im Einzelnen geht es um folgendes:
Maßgebend für die Feststellung der Einheitswerte sind in den alten Bundesländern und West-Berlin die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964.
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Der Bundesfinanzhof erachtet Teile der Klage als schlüssig und stützt seine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht auf folgende Punkte:
Nach Meinung der Richter sollten Grundsteuerbescheide ab sofort nur noch vorläufig ergehen.
Sollte sich das Bundesverfassungsgericht der Auffassung des Bundesfinanzhofs anschließen müssten alle 35,2 Mio. Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Nach Schätzungen der Finanzverwaltung würde dies bis zu 5 Jahre in Anspruch nehmen.