Grunderwerbsteuer – Ersatzbemessungsgrundlage verfassungswidrig (BVerfG)

Das BVerfG hat entschieden, dass die Regelung über die Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar ist.

Wichtiger Hinweis

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Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 30.6.2016 rückwirkend zum 1.1.2009 eine Neuregelung zu treffen. Bis zum 31.12.2008 ist die Vorschrift weiter anwendbar (BVerfG, Beschluss v. 23.6.2015 - 1 BvL 13/11, 1 BvL 14/11; veröffentlicht am 17.7.2015).

Hintergrund:

Sachverhalt:

Hierzu führte das BVerfG weiter aus:

Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 55/2015

Hinweis:

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