Grunderwerbsteuer – Ersatzbemessungsgrundlage verfassungswidrig (BVerfG)
Veröffentlicht im August 2015
Das BVerfG hat entschieden, dass die Regelung über die Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar ist.
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Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 30.6.2016 rückwirkend zum 1.1.2009 eine Neuregelung zu treffen. Bis zum 31.12.2008 ist die Vorschrift weiter anwendbar (BVerfG, Beschluss v. 23.6.2015 - 1 BvL 13/11, 1 BvL 14/11; veröffentlicht am 17.7.2015).
Hintergrund:
Sachverhalt:
Hierzu führte das BVerfG weiter aus:
Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 55/2015
Hinweis: