Erbschaftsteuer
Veröffentlicht im Februar 2012
Es mehren sich die Anzeichen, dass die zurzeit geltenden relativ großzügigen Befreiungsmöglichkeiten beim Übergang von Betriebsvermögen eingeschränkt werden könnten.
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Es sind die ersten Verfahren beim Verfassungsgericht anhängig. Die politische Stimmung und der Geldbedarf der öffentlichen Hand sprechen gegen eine Weiterführung der zurzeit bestehenden Möglichkeiten. Wir gehen davon aus, dass ab dem Jahr 2014 mit einer Änderung der derzeit günstigen Regelungen zu rechnen ist.
Erfahrungsgemäß erfordert eine Betriebsübergabe einen erheblichen zeitlichen Vorlauf, um zu einer tragfähigen Lösung im familiären Umfeld zu gelangen. Wir empfehlen daher mit entsprechenden Vor-bereitungen zeitnah zu beginnen, so dass bei einer absehbaren Gesetzesänderung kurzfristig reagiert werden kann.