Erbschaftsteuer

Es mehren sich die Anzeichen, dass die zurzeit geltenden relativ großzügigen Befreiungsmöglichkeiten beim Übergang von Betriebsvermögen eingeschränkt werden könnten.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 13 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Es sind die ersten Verfahren beim Verfassungsgericht anhängig. Die politische Stimmung und der Geldbedarf der öffentlichen Hand sprechen gegen eine Weiterführung der zurzeit bestehenden Möglichkeiten. Wir gehen davon aus, dass ab dem Jahr 2014 mit einer Änderung der derzeit günstigen Regelungen zu rechnen ist.

Erfahrungsgemäß erfordert eine Betriebsübergabe einen erheblichen zeitlichen Vorlauf, um zu einer tragfähigen Lösung im familiären Umfeld zu gelangen. Wir empfehlen daher mit entsprechenden Vor-bereitungen zeitnah zu beginnen, so dass bei einer absehbaren Gesetzesänderung kurzfristig reagiert werden kann.

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