Erbschaftsteuer-Festsetzungen nur noch vorläufig
Veröffentlicht im Januar 2013
Der Bundesfinanzhof (BFH) hält das seit 2009 geltende Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz für verfassungswidrig und hat das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur weiteren Prüfung vorgelegt.
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Als Reaktion hierauf hat nun die Finanzverwaltung beschlossen, sämtliche Festsetzungen nach dem 31.12.2008 entstandener Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer vorläufig durchzuführen. Es sollte somit künftig nicht mehr erforderlich sein, Einspruch einzulegen, um den Steuerfall bis zu einer Entscheidung des BVerfG "offen" zu halten.