Mit Datum vom 27. September 2012 hat der Bundesfinanzhof nun erneut einen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dieser Vorlagebeschluss könnte erneut dazu führen, dass das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht nicht verfassungsgemäß ist – wir verweisen auf unsere blattgrün Ausgabe vom Februar 2013.
Das jetzige Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuerrecht – gültig seit 2009 – sieht zwar eine realitätsnahe Bewertung von Betriebsvermögen vor – es gibt jedoch auch umfangreiche Befreiungsvorschriften. Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Gewerbebetriebe und Beteiligungen können – unter Ausnutzung der Befreiungsvorschriften – mit einer geringen Belastung in die nächste Generation übergeben werden. Aktuell ist also eine steueroptimierte Übertragung von Betriebsvermögen in der überwiegenden Anzahl der Fälle möglich.
Die Vorlage des Bundesfinanzhofes an das Bundesverfassungsgericht greift nun aber gerade die Verschonungsregelungen als nächsten verfassungsrechtlich kritischen Punkt des Erbschafts- und Schenkungs-steuergesetzes auf.
Es geht nun also nicht mehr um die Frage der Bewertung des Vermögens, sondern um die umfangreichen Verschonungsregeln, die in vielen Fällen zu einer steuerfreien Übertragung führen.
Bereits vor Weihnachten hat sich eine Verschärfung im Bereich des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts angedeutet. So genannte Cash-GmbHs sollten nicht mehr in den Genuss der Steuerbefreiung kommen. Diese Neuregelung wurde jedoch im Vermittlungsausschuss gekippt.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen ist es empfehlenswert – in Situationen, in denen es neben der steuerlichen Situation auch menschlich und wirtschaftlich passt, über eine Übertragung von Betrieben nachzudenken.