Freiwillige Zusatzversicherung der Landw. Berufsgenossenschaft Baden-Württemberg
Veröffentlicht im September 2011
In unserer letzten blattgrün-Ausgabe haben wir über die Möglichkeit der freiwilligen Zusatzversicherung bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft berichtet.
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel wurde vor etwa 14 Jahren veröffentlicht und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.
Neben der Gartenbau-Berufsgenossenschaft bietet auch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft die Möglichkeit einer freiwilligen Zusatzversicherung an.
Die freiwillige Zusatzversicherung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wird für Unternehmer, im Unternehmen mitarbeitende Ehegatten, im Unternehmen nicht nur vorübergehend mitarbeitende Familienangehörige und für selbstständige Tätige angeboten, die wie ein landwirtschaftlicher Unternehmer Tätigkeiten erbringen und die gesetzlich versichert sind.
Der Vorteil der freiwilligen Zusatzversicherung liegt darin, dass im Falle eines Arbeitsunfalls und einer damit verbundenen längerfristigen Arbeitsunfähigkeit oder Erwerbsminderung die Leistungen höher ausfallen.
Nach einem Arbeitsunfall zahlt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft als gesetzliche Leistung ein kalendertägliches Verletztengeld in Höhe von 15,47 € bzw. bei einer Erwerbsminderung von bspw. 30 % eine monatliche Verletztenrente in Höhe von 184,87 € (Unternehmer) (306,60 € mitarbeitender Familienangehöriger ohne Arbeitsvertrag - Mifa).
Diese Auszahlungen basieren auf einem fiktiven Jahresarbeitsentgelt in Höhe von 11.092 € für Unternehmer und die mitarbeitenden Ehegatten (bei Mifa 18.396 €).
Im Rahmen einer freiwilligen Zusatzversicherung können die Leistungen deutlich erhöht werden. Der Versicherte kann dabei die Aufstockung selbst bestimmen. Begrenzt ist die Erhöhung jedoch auf ein fiktives Jahresarbeitsentgelt in Höhe von max. 50.092 € bzw. 57.396 € bei Mifa. Der Erhöhungsbetrag kann frei gewählt werden.
WICHTIG: Das Geld aus der Zusatzversicherung wird unproblematisch zusammen mit den gesetzlichen Leistungen ausbezahlt.
Der Antrag auf eine Zusatzversicherung kann von uns bezogen oder von der Website der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft heruntergeladen werden.
Leistungen aus der zusätzlichen Absicherung - Ein Beispiel für Unternehmer finden Sie in unsere aktuellen blattgrün-Ausgabe.