Agrardieselerstattung – der vereinfachte Antrag

Mitte Juni 2012 wurde vom Bundesministerium der Finanzen der vereinfachte Antrag für die Agrardieselerstattung vorgestellt.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 13 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft können für Diesel der in landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen (sogenannter Agrardiesel) verwendet wird, eine Erstattung in Höhe von ca. 21,5 Cent pro Liter Kraftstoff auf die im Dieselpreis enthaltene Energiesteuer (ca. 47 Cent pro Liter) erhalten.

Der Einsatz von reinem Biodiesel bzw. Pflanzenöl ist in der Land- und Forstwirtschaft sogar gänzlich von der Energiesteuer befreit.  

Bisher wurde die Steuererstattung im Rahmen eines umfangreichen Antragsverfahrens gewährt - dies soll ab sofort geändert werden. 

Der neue Antrag soll weniger aufwendig, kürzer und benutzerfreundlicher sein. 
Die wesentlichen Vorteile des neuen Antrages sind:

TIPP:

Die Frist für den Antrag des Jahres 2011 läuft zum 30.09.2012 aus!

 

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