Umsatzsteuer Tipp: Angabe der vollständigen Anschrift in einer Rechnung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat unter Änderung seiner Rechtsprechung entschieden, dass eine Rechnung auch dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn unter der Anschrift des leistenden Unternehmers lediglich ein Briefkasten vorhanden ist und die eigentliche Lieferung/Leistung von einem anderen Ort aus erfolgt.