Die Reform ist nun bis Ende 2024 umzusetzen. Aufgrund einer Öffnungsklausel haben die Bundesländer die Möglichkeit eigene Modelle zur Grundsteuererhebung zu entwickeln. Neben Hamburg und Bayern hat nun auch Baden-Württemberg einen Vorschlag zur Erhebung der Grundsteuer ab 2025 vorgelegt:
Finanzministerin Sitzmann schlägt in dem vorgelegten Entwurf vor, zur Ermittlung der Immobilienwerte lediglich die Grundstücksgröße und die Bodenrichtwerte heranzuziehen. Dieses Modell würde sehr viel weniger bürokratischen Aufwand nach sich ziehen als die auf Bundesebene vorgeschlagenen Berechnungsmodelle.
Aufgrund der relativ hohen Bodenrichtwerte kann dieses Modell für die Grundstücksbesitzer allerdings zu einer deutlichen höheren Grundsteuerbelastung führen. Denn die Grundsteuer wäre dann rein von der Entwicklung der Bodenrichtwerte abhängig – und diese haben sich in den letzten Jahren kontinuierlich nach oben entwickelt.
Neben dem Bodenwertmodell ist noch das sogenannte Flächenmodell in der Diskussion. Beim Flächenmodell wird an die Grundstücksfläche und Wohnfläche angeknüpft und die ermittelte Fläche dann mit der Äquivalentzahl und dem Hebesatz multipliziert. Vorteil an diesem Modell ist, dass es wertunabhängig ist und Steigerungen sich nur durch Änderungen beim Hebesatz und der Äquivalentzahl ergeben können.
Es bleibt abzuwarten welches Modell sich im politischen Prozess durchsetzt. Denkbar wäre auch ein Kompromiss aus beiden Varianten – eventuell das Bodenwertmodell für die Bewertung des Grund und Bodens und das Flächenmodell für die aufstehenden Gebäude (Wohnfläche und betriebliche Nutzfläche).
Inwieweit die Belange der Land- und Forstwirtschaft dabei Berücksichtigung finden bleibt abzuwarten.