Kommt der Klimawandel jetzt in der Bilanz an?
Veröffentlicht im Mai 2014
Für Land- und Forstwirte beginnt das Wirtschaftsjahr zum 01.07 und endet zum 30.06. des Folgejahres.
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Dies ergibt sich aus § 4a EStG. Der Zeitraum wurde so gewählt, da im Regelfall bis Ende Juni die alte Ernte fast aufgebraucht ist – aber die neue Ernte noch nicht eingefahren ist.
Das bedeutet, dass die Menge der zu erfassenden Vorräte zu diesem Zeitpunkt für die Landwirte äußerst günstig ist.
Für das Wirtschaftsjahresende 2013/2014 zum 30.06.2014 könnte sich für dieses Jahr jedoch eine Besonderheit ergeben. Durch das zeitige Einsetzen der Vegetationsperiode in diesem Frühjahr könnte es möglich sein, dass in einigen Landesteilen bereits Ende Juni mit dem Dreschen der Ernte begonnen wird.
Steuerlich ergibt das dann den Effekt, dass in der Bilanz des Wirtschaftsjahres 2013/2014 zwei Ernten stehen – der Rest der alten Ernte aus dem Jahr 2013 - und die neue Ernte aus dem Jahr 2014. Das bedeutet unter Umständen den doppelten Ertrag und nur den normalen Aufwand.