Verbesserungen bei der Agrarinvestitionsförderung (AFP)
Veröffentlicht im Mai 2017
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat bei dem AFP Programm nachgebessert.
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Vor allem bei der sogenannten Prosperitätsgrenze (also der zulässigen positiven Einkünfte) und der Förderhöhe forderten die Verbände Nachbesserungen. Diesen Forderungen ist das MLR nun teilweise nachgekommen.
Durch Änderung der entsprechenden Verwaltungsvorschrift sind am 24. Februar 2017 folgende Neuerungen in Kraft getreten:
Anhebung der Prosperitätsgrenze
Wiedereinführung der Förderung für Junglandwirte
Anhebung der Förderobergrenzen
Änderungen bei den Bestandsobergrenzen