Liquiditätshilfen für Gärtner und Land- und Forstwirte

Dass dieses Frühjahr für Gärtner und Land-und Forstwirte aufgrund der kalten Witterung kein gutes war – ist kein großes Geheimnis.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 11 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Insbesondere die Gartenbaubetriebe leiden unter dem im Prinzip komplett ausgefallenen Frühjahrsgeschäft, und den witterungsbedingten hohen Heizkosten.

Deshalb bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank ab sofort Darlehen zur Liquiditätssicherung für Gartenbaubetriebe an, die aufgrund des kalten Frühjahrs Schwierigkeiten beim Absatz ihrer Produkte haben.

Wer kann ein solches Darlehen in Anspruch nehmen?

Folgende Unternehmen sind derzeit antragsberechtigt:

Bis zum 30.06.2013 sind zusätzlich noch antragsberechtigt:

Dabei müssen die Betriebe deutliche Ergebnisrückgänge gegenüber ihrer Hausbank nachweisen – im betroffenen Betriebszweig muss mindestens ein 30 % Rückgang zu verzeichnen sein.

Was wird gefördert und wie sind die Konditionen?

Gefördert werden derzeit Betriebsmittel und andere notwendige betriebliche Ausgaben – dies umfasst auch den Kapitaldienst für bereits bestehende Darlehen.

Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 10 Mio. € im Jahr je Kreditnehmer. Finanziert werden 100 % der beantragten Ausgaben. Bitte beachten Sie, dass der Darlehenshöchstbetrag ggf. durch beihilferechtliche Vorgaben der EU begrenzt sein kann. Die Rentenbank hat hierzu auf ihrer Homepage ein Merkblatt veröffentlicht. Das Merkblatt ist hier abrufbar. 

Die Darlehen werden als Ratendarlehen mit einer Laufzeit von 4 bis 6 Jahren sowie mit 5 bis 10 Jahren Sollzinsbindung angeboten. Grundsätzlich ist dabei ein Jahr tilgungsfrei. Ggf. kann die tilgungsfreie Zeit auch auf 2 Jahre verlängert werden.

Die Darlehen können in 2 Varianten beantragt werden: ohne oder mit vorzeitigem Kündigungsrecht. In der Variante ohne vorzeitigem Kündigungsrecht sind außerplanmäßige Rückzahlungen – also Sondertilgungen – für die Dauer der Zinsbindung nicht zulässig. Diese Darlehen werden zu 100 % ausbezahlt.

In Variante 2 – mit vorzeitigem Kündigungsrecht – können die Darlehen jederzeit zurückgezahlt werden. Bei Darlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren ist das vorzeitige Kündigungsrecht auf die ersten 5 Jahre der Laufzeit beschränkt. Danach sind keine vorzeitigen Rückzahlungen mehr möglich. Bei der Auszahlung dieser Variante werden 1 % Bearbeitungsentgelt sowie 2 % Risikoprämie als Disagio bei der Auszahlung gekürzt – es kommen also nur 97 % der Darlehenssumme zur Auszahlung.

Die Darlehen können nur über die Hausbank beantragt werden. Die Hausbank kann für Ihren Aufwand eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von max. 1.250 € in Rechnung stellen (1 % der Darlehenssumme – max. 125.000 €).

Weitere Informationen erhalten Sie über: www.rentenbank.de

Selbstverständlich stehen wir Ihnen ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite.

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