Flexi-Rente

Am 25.11.2016 hat der Bundesrat den Weg für die Flexi-Rente freigemacht.

Wichtiger Hinweis

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Durch das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben soll der Übergang in den Ruhestand flexibler gestaltet werden können und gleichzeitig soll die Attraktivität für ein Weiterarbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus erhöht werden.

Die wichtigsten Bausteine dazu wollen wir Ihnen kurz vorstellen:

Teilzeit ohne Einbußen

Minijob und Renten

Weiterarbeit

Attraktivität für Unternehmer erhöhen

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